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Antrag auf außerschulische Nutzung

Daten
Nutzungsort
Nutzung und Zusammenfassung
Abschluss

Hinweis 
Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor Nutzungsbeginn beim Amt für Kreisschulen 
einzureichen. Die Entgelt- und Benutzungsordnung für die kreiseigenen Einrichtungen ist zu 
beachten. 

Antragstellende Person

Bestuhlungsbedarf / Anzahl der Sitzplätze

Hinweis

Generell sind alle kreiseigenen Einrichtungen in den Schulferien, an Feiertagen und an Schließtagen geschlossen.

Kalender Baden-Württemberg (Ferien & Feiertage)

 

Nutzungszeit
Wöchentliche Nutzungszeiten
Monatliche Nutzungszeiten
Intervall

Anzeige aller gemachten Angaben

Verpflichtende Erklärung 
Für die außerschulische Nutzung gelten die Regelungen der Entgelt- und Benutzungsordnung für die kreiseigenen Einrichtungen sowie die jeweilige Schul-/Hausordnung. Kosten für die Beseitigung von Verunreinigung über dem normalen Maße hinaus sowie eine Sonderreinigung während den unterrichtsfreien Zeiten, werden den Nutzenden vom Landkreis in Rechnung gestellt. Die Entscheidung über die Durchführung einer Sonderreinigung kann von der Landkreisverwaltung in Abstimmung mit dem technischen Personal der jeweiligen Einrichtung auch schon vor der Nutzung getroffen werden. Der Antragsteller wird über die Entscheidung zur Durchführung einer Sonderreinigung vorab informiert. 


 kr@rv.de

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