Hinweis Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor Nutzungsbeginn beim Amt für Kreisschulen einzureichen. Die Entgelt- und Benutzungsordnung für die kreiseigenen Einrichtungen ist zu beachten.
Bestuhlungsbedarf / Anzahl der Sitzplätze
Hinweis
Generell sind alle kreiseigenen Einrichtungen in den Schulferien, an Feiertagen und an Schließtagen geschlossen.
Kalender Baden-Württemberg (Ferien & Feiertage)
Anzeige aller gemachten Angaben
Verpflichtende Erklärung Für die außerschulische Nutzung gelten die Regelungen der Entgelt- und Benutzungsordnung für die kreiseigenen Einrichtungen sowie die jeweilige Schul-/Hausordnung. Kosten für die Beseitigung von Verunreinigung über dem normalen Maße hinaus sowie eine Sonderreinigung während den unterrichtsfreien Zeiten, werden den Nutzenden vom Landkreis in Rechnung gestellt. Die Entscheidung über die Durchführung einer Sonderreinigung kann von der Landkreisverwaltung in Abstimmung mit dem technischen Personal der jeweiligen Einrichtung auch schon vor der Nutzung getroffen werden. Der Antragsteller wird über die Entscheidung zur Durchführung einer Sonderreinigung vorab informiert.